„§ 13b, Bauabzugssteuer — was war das nochmal?"
Ihre Standardkanzlei wendet beides nur einmal im Jahr beim Jahresabschluss an. Bis dahin haben Sie zwölf Monate lang falsch abgerechnet — mit Konsequenzen bei der nächsten Betriebsprüfung.
Wir sehen es jede Woche bei neuen Mandanten: Kanzleien, die jedes Gewerk pauschal abarbeiten — und dabei die Spezialthemen des Handwerks und der Gebäudedienstleistung übersehen.
Ihre Standardkanzlei wendet beides nur einmal im Jahr beim Jahresabschluss an. Bis dahin haben Sie zwölf Monate lang falsch abgerechnet — mit Konsequenzen bei der nächsten Betriebsprüfung.
Sie und Ihre Familie sortieren samstags Eingangsrechnungen. Statt Wochenende mit den Menschen zu verbringen, die Ihnen wichtig sind — oder schlicht mit Ruhe nach einer 50-Stunden-Woche.
Eine Auswertung, die ein halbes Jahr zu spät kommt, kann nichts mehr steuern. Sie wissen nicht, ob Sie verdienen — bis es zu spät ist.
Sie wissen nicht, was Ihre Arbeitsstunde wirklich kosten muss. Das ist Glücksspiel — und der Wettbewerb unterbietet Sie systematisch, weil er ähnlich kalkuliert.