Photovoltaik-Anlagen
Nullsteuersatz seit 2023 für PV-Anlagen bis 30 kWp am Wohngebäude. Wir kennen die Anwendungsschreiben des BMF und die Übergangskonstellationen bei Altanlagen.
PV, Wallboxen, Smart-Home — wir kennen die USt-Sonderfälle.
0-Prozent-USt-Regel für PV-Anlagen, KfW-Wallbox-Förderungen, Smart-Home als Beratungsleistung — Themen, bei denen eine Allgemein-Kanzlei oft passen muss. Wir nicht.
Eine Allgemein-Kanzlei lernt PV-USt und Wallbox-Förderung beim Jahresabschluss. Wir wenden beides täglich an — und wir wissen, wo die aktuellen BMF-Schreiben stehen.
Nullsteuersatz seit 2023 für PV-Anlagen bis 30 kWp am Wohngebäude. Wir kennen die Anwendungsschreiben des BMF und die Übergangskonstellationen bei Altanlagen.
USt-Behandlung je nach Auftraggeber, KfW-Zuschuss für Unternehmen, AfA-Sätze. Wir richten die Buchung so ein, dass alle Förderungen sauber ankommen.
Wo endet die Werklieferung, wo beginnt die sonstige Leistung? Die richtige Einordnung entscheidet über Ort, Zeitpunkt und Höhe der Umsatzsteuer.
Bagatellgrenze, Sammelposten, Geringwertige Wirtschaftsgüter — wir trennen sauber zwischen Aufwand und Anlagevermögen und optimieren die AfA-Wahl.
Sobald Sie als Subunternehmer auf einer Baustelle arbeiten oder selbst Sub-Sub einbinden: § 13b ist Pflichtthema — wir checken jeden Vertrag im Voraus.
Firmen-E-Auto, Ladekarten, steuerfreier Aufladestrom-Pauschalbetrag — clevere Bausteine, mit denen Sie Fachkräfte halten, ohne mehr Brutto zu zahlen.
Bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen: Werkzeug, Messgeräte, Servicewagen. Wir berechnen den optimalen IAB und behalten die 3-Jahres-Frist im Blick.
Welche Förderung passt zu welcher Investition, und wie ist die korrekte ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung? Wir lotsen Sie durch den Antrags-Dschungel.
Schildern Sie uns kurz Ihren Elektrobetrieb und die drückendsten Themen. Sie bekommen eine konkrete Einschätzung und — wenn wir passen — ein Paket-Angebot innerhalb von 48 Stunden.