Wissen · Abschreibung & Investition
Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster
Mit dem Investitions-Booster ist die degressive Abschreibung zurück: Für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, sind bis zu 30 % pro Jahr möglich. Für Handwerksbetriebe, die in Maschinen, Fahrzeuge oder Werkstattausstattung investieren, ein echter Liquiditätsvorteil.
Linear oder degressiv – der Unterschied
Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die degressive AfA wendet dagegen einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an – in den ersten Jahren also deutlich höhere Beträge, später sinkend.
Der Effekt: Die Steuerlast wird früher gemindert, gerade in der liquiditätskritischen Phase direkt nach der Investition.
Was der Investitions-Booster bringt
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (verkündet am 18.7.2025) wurde die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG wiedereingeführt – für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Der Satz beträgt bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens jedoch 30 % pro Jahr (jeweils vom Restbuchwert).
Was begünstigt ist
- Maschinen, Geräte und Werkzeuge
- Fahrzeuge und Transporter
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nicht begünstigt sind Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software-Lizenzen im engeren Sinn).
E-Fahrzeuge: noch stärker
Für neu angeschaffte, rein elektrische betriebliche Fahrzeuge gibt es eine eigene, besonders steile degressive Abschreibung: 75 % im Jahr der Anschaffung, verteilt über sechs Jahre – ebenfalls für den Zeitraum 1.7.2025 bis 31.12.2027.
Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige 0,25-%-Dienstwagenregelung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
Beispiel
Eine Maschine kostet 100.000 € (Nutzungsdauer 5 Jahre).
- Linear: 20.000 € pro Jahr.
- Degressiv (30 %): 30.000 € im ersten Jahr, danach 30 % vom jeweiligen Restbuchwert.
Im ersten Jahr stehen also 10.000 € mehr Aufwand zur Verfügung – das senkt die Steuer früher und verbessert die Liquidität. (Beispiel vereinfacht.)
Wahlrecht und Kombination
Die degressive AfA ist ein Wahlrecht – Sie können sie statt der linearen Methode nutzen und später zur linearen AfA wechseln. Sie lässt sich zudem mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g) und der Sonderabschreibung kombinieren.
Mehr dazu auf unseren Seiten zum Investitionsabzugsbetrag und zur Sonderabschreibung § 7g.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die degressive AfA aktuell?
Bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 % pro Jahr – jeweils berechnet auf den Restbuchwert.
Für welchen Zeitraum gilt sie?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Gilt das auch für Gebäude?
Nein. Die degressive AfA nach dem Investitions-Booster gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter, nicht für Immobilien oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
Kann ich degressive AfA mit dem IAB kombinieren?
Ja. Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA lassen sich kombinieren – was am meisten bringt, sollte im Einzelfall durchgerechnet werden.
Investitionen steueroptimal timen.
Ob Transporter, Maschine oder E-Flotte: Wir rechnen für Ihren Handwerksbetrieb durch, welche Abschreibung – degressiv, linear, mit IAB und Sonderabschreibung – am meisten Liquidität bringt.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren