Steuer-News · Betriebsfahrzeuge
Firmenwagen & 1-%-Regelung im Handwerk
Wird ein Betriebsfahrzeug auch privat genutzt, muss dieser Vorteil versteuert werden. Die zwei Wege: pauschale 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch. Wir zeigen, was wann günstiger ist, wie E-Fahrzeuge begünstigt werden und worauf Handwerksbetriebe achten sollten.
Worum geht es?
Wer ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt, hat einen geldwerten Vorteil bzw. eine private Nutzungsentnahme – und die ist steuerpflichtig. Für die Bewertung gibt es zwei Methoden: die 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch.
Die 1-%-Regelung
Pauschal wird 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises (Neupreis inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer) pro Monat als privater Nutzungswert angesetzt. Bei Arbeitnehmern kommen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat hinzu.
Vorteil: einfach, kein Aufschrieb. Nachteil: bei geringer Privatnutzung oft zu hoch.
Das Fahrtenbuch als Alternative
Wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wird nur der tatsächliche private Anteil der Kosten versteuert. Das lohnt sich, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich läuft – im Handwerk häufig der Fall. Voraussetzung: lückenlose, zeitnahe Aufzeichnung jeder Fahrt.
E-Fahrzeuge: reduzierte Bemessung
Für reine Elektrofahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage stark reduziert:
- nur 0,25 % des Bruttolistenpreises, wenn dieser eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt,
- sonst 0,5 %.
Das macht E-Dienstwagen steuerlich besonders attraktiv. Die genauen Grenzen ändern sich – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Fahrzeug.
Besonderheit im Handwerk
Reine Werkstatt- oder Monteurfahrzeuge (z. B. Kastenwagen ohne realistische private Nutzungsmöglichkeit) können von der 1-%-Regelung ausgenommen sein. Auch die Frage, ob das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (notwendiges Betriebsvermögen), beeinflusst die Methode.
Pauschal die 1-%-Regelung anzusetzen, ist bequem – aber oft teurer als nötig. Ein kurzer Vergleich lohnt sich fast immer.
Beispiel
Ein Transporter hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 €. Nach der 1-%-Regelung wären das 400 € pro Monat als privater Nutzungswert – unabhängig davon, wie wenig privat gefahren wird. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung kann ein Fahrtenbuch deutlich günstiger sein. (Beispiel vereinfacht.)
Häufige Fragen
Was kostet die 1-%-Regelung?
Pro Monat wird 1 % des Brutto-Listenpreises als privater Nutzungswert angesetzt, bei Arbeitnehmern zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.
1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was ist besser?
Bei geringer Privatnutzung ist meist das Fahrtenbuch günstiger, erfordert aber lückenlose Aufzeichnungen. Bei hoher Privatnutzung ist die 1-%-Regelung oft einfacher.
Wie werden E-Autos behandelt?
Reine Elektrofahrzeuge werden mit nur 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises angesetzt – abhängig vom Listenpreis.
Gilt die 1-%-Regelung auch für reine Werkstattwagen?
Nicht zwingend. Fahrzeuge ohne realistische private Nutzungsmöglichkeit können ausgenommen sein – das sollte dokumentiert werden.
Firmenwagen nicht teurer versteuern als nötig.
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