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Wissen · Steuerarten

Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk

Jeder Gewerbebetrieb zahlt Gewerbesteuer – aber Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 € und einer Anrechnung auf die Einkommensteuer. Wir erklären, wie sich die Gewerbesteuer berechnet und wann sie real belastet.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt vom Einzelfall ab.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag. Jeder Gewerbebetrieb – also auch der Handwerksbetrieb – ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ausgangspunkt ist der Gewinn, der durch gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum maßgeblichen Gewerbeertrag wird.

Der Freibetrag: 24.500 €

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erhalten einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Erst der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) bekommen keinen Freibetrag – bei ihnen wird der gesamte Gewerbeertrag herangezogen.

Berechnung: Messzahl & Hebesatz

Auf den Gewerbeertrag (nach Freibetrag) wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewandt – das ergibt den Steuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem individuellen Hebesatz (je nach Standort meist zwischen rund 250 % und 500 %).

Beispiel: Gewerbeertrag 60.000 € − 24.500 € Freibetrag = 35.500 €. Davon 3,5 % = 1.242,50 € Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das rund 4.970 € Gewerbesteuer.

Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet – in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

Dadurch ist die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von rund 400 % weitgehend neutralisiert: Was als Gewerbesteuer gezahlt wird, mindert die Einkommensteuer fast vollständig.

GmbH: keine Anrechnung, kein Freibetrag

Bei der GmbH gibt es weder den Freibetrag noch die § 35-Anrechnung. Die Gewerbesteuer ist hier eine endgültige Belastung neben der Körperschaftsteuer. Das ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Rechtsform.

Was das fürs Handwerk bedeutet

Standort (Hebesatz) und Rechtsform bestimmen die reale Gewerbesteuerbelastung. Für die meisten Einzel- und Personengesellschafts-Handwerksbetriebe bleibt sie dank Freibetrag und Anrechnung gering.

Welche Struktur für Ihren Betrieb am günstigsten ist, klären wir gern – auch im Rahmen unserer laufenden Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Gewerbeertrag minus Freibetrag, mal Steuermesszahl 3,5 %, mal Hebesatz der Gemeinde.

Wird die Gewerbesteuer auf andere Steuern angerechnet?

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG, das 3,8-fache des Messbetrags). Bei der GmbH nicht.

Zahlt jeder Handwerksbetrieb Gewerbesteuer?

Grundsätzlich ja, sobald ein Gewerbebetrieb vorliegt. Durch Freibetrag und Anrechnung bleibt die reale Belastung bei vielen kleineren Betrieben gering.

Rechtsform und Standort steuerlich abwägen.

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH – wir rechnen Ihre Gewerbesteuer inklusive Hebesatz und § 35-Anrechnung durch und zeigen, welche Struktur für Ihren Handwerksbetrieb am günstigsten ist.

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