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Steuer-News · Liquidität

Ist- oder Soll-Versteuerung? Was für die Liquidität zählt

Müssen Sie die Umsatzsteuer schon abführen, sobald Sie die Rechnung schreiben – oder erst, wenn der Kunde zahlt? Genau das ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung. Für Handwerksbetriebe mit langen Zahlungszielen ist die Wahl bares Liquiditätsgeld.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Grenzen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist Ihr Einzelfall.

Soll-Versteuerung: der Regelfall

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der Leistung bzw. mit der Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Sie müssen die Umsatzsteuer also unter Umständen vorfinanzieren, bis das Geld eingeht.

Ist-Versteuerung: zahlen, wenn gezahlt wurde

Bei der Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang. Sie führen die Umsatzsteuer also erst ab, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. Gerade bei langen Zahlungszielen, Abschlagsrechnungen und großen Aufträgen schont das die Liquidität spürbar.

Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

Die Ist-Versteuerung ist auf Antrag beim Finanzamt möglich, u. a. wenn:

  • der Gesamtumsatz des Vorjahres eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (aktuell 800.000 €), oder
  • keine Buchführungspflicht besteht, oder
  • es sich um bestimmte freiberufliche Tätigkeiten handelt.

Die genaue Grenze kann sich ändern – wir prüfen, ob Ihr Betrieb sie erfüllt.

Was ändert sich beim Vorsteuerabzug?

Wichtig: Die Art der Versteuerung betrifft die abzuführende Umsatzsteuer. Den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen können Sie grundsätzlich unverändert geltend machen, sobald die Rechnung vorliegt und die Leistung bezogen wurde.

Beispiel

Ein Betrieb stellt im Dezember eine Rechnung über 20.000 € netto, der Kunde zahlt erst im Februar. Bei Soll-Versteuerung wäre die Umsatzsteuer schon für Dezember fällig. Bei Ist-Versteuerung wird sie erst fällig, wenn das Geld im Februar eingeht – zwei Monate mehr Luft in der Kasse. (Beispiel vereinfacht.)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit der Leistung/Rechnung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang.

Warum ist die Ist-Versteuerung für Handwerker interessant?

Weil die Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn der Kunde zahlt – das schont bei langen Zahlungszielen die Liquidität.

Muss ich die Ist-Versteuerung beantragen?

Ja, sie ist auf Antrag beim Finanzamt möglich, wenn die Voraussetzungen (z. B. Umsatzgrenze) erfüllt sind.

Verliere ich dadurch den Vorsteuerabzug?

Nein. Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen bleibt grundsätzlich unberührt.

Umsatzsteuer erst zahlen, wenn das Geld da ist.

CAPSIVERA prüft, ob die Ist-Versteuerung für Ihren Betrieb möglich ist, stellt den Antrag und richtet die Buchhaltung entsprechend ein – für mehr Luft in der Kasse.

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