Wissen · Abschreibung & Investition
Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Zusätzlich zur normalen Abschreibung erlaubt § 7g EStG kleinen und mittleren Betrieben eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % – frei verteilbar über fünf Jahre. Für Handwerksbetriebe ein wirksames Instrument, um die Steuerlast im Investitionsjahr gezielt zu senken.
Was ist die Sonderabschreibung?
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist eine zusätzliche Abschreibung – neben der regulären linearen oder degressiven AfA. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie für Anschaffungen seit 2024 von 20 % auf bis zu 40 % angehoben.
Sie kann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren frei verteilt werden – ganz oder in Teilen, je nach Gewinnsituation.
Voraussetzungen
- Gewinngrenze: Der Gewinn des Betriebs darf im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten haben.
- Bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.
- (Fast) ausschließlich betriebliche Nutzung (mindestens 90 %) im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr.
- Verbleib im Betrieb während dieses Zeitraums.
Verhältnis zum Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1) wirkt vor der Investition: Bis zu 50 % der geplanten Kosten lassen sich bereits vorab gewinnmindernd abziehen. Die Sonderabschreibung greift nach der Anschaffung.
Beides ist kombinierbar – und seit dem Investitions-Booster zusätzlich mit der degressiven AfA.
Beispiel
Eine Maschine kostet 50.000 €.
- Sonderabschreibung 40 %: 20.000 €, frei über fünf Jahre verteilbar.
- Zusätzlich läuft die reguläre AfA auf den verbleibenden Betrag.
So lässt sich der Aufwand gezielt in ein gewinnstarkes Jahr legen.
Was zu beachten ist
Werden die Nutzungs- oder Verbleibensvoraussetzungen nicht eingehalten, wird die Sonderabschreibung rückwirkend rückgängig gemacht. Auch die Gewinngrenze sollte im Blick bleiben.
Mehr zur Vorab-Planung finden Sie auf unserer Seite zum Investitionsabzugsbetrag, mehr zur laufenden Abschreibung unter „Degressive Abschreibung".
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sonderabschreibung?
Bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit 2024; zuvor 20 %), zusätzlich zur regulären AfA.
Welche Betriebe können sie nutzen?
Betriebe, deren Gewinn im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten hat.
Über welchen Zeitraum kann ich abschreiben?
Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren – der Betrag ist innerhalb dieses Zeitraums frei verteilbar.
Kann ich sie mit dem IAB kombinieren?
Ja. Der Investitionsabzugsbetrag wirkt vor der Investition, die Sonderabschreibung danach; zusätzlich ist die degressive AfA möglich.
Das Maximum aus § 7g holen.
Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA greifen ineinander. Wir planen für Ihren Betrieb die Reihenfolge, die in Ihrem Investitionsjahr die größte Entlastung bringt.
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