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Wissen · Abschreibung & Investition

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Zusätzlich zur normalen Abschreibung erlaubt § 7g EStG kleinen und mittleren Betrieben eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % – frei verteilbar über fünf Jahre. Für Handwerksbetriebe ein wirksames Instrument, um die Steuerlast im Investitionsjahr gezielt zu senken.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt vom Einzelfall ab.

Was ist die Sonderabschreibung?

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist eine zusätzliche Abschreibung – neben der regulären linearen oder degressiven AfA. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie für Anschaffungen seit 2024 von 20 % auf bis zu 40 % angehoben.

Sie kann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren frei verteilt werden – ganz oder in Teilen, je nach Gewinnsituation.

Voraussetzungen

  • Gewinngrenze: Der Gewinn des Betriebs darf im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten haben.
  • Bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.
  • (Fast) ausschließlich betriebliche Nutzung (mindestens 90 %) im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr.
  • Verbleib im Betrieb während dieses Zeitraums.

Verhältnis zum Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1) wirkt vor der Investition: Bis zu 50 % der geplanten Kosten lassen sich bereits vorab gewinnmindernd abziehen. Die Sonderabschreibung greift nach der Anschaffung.

Beides ist kombinierbar – und seit dem Investitions-Booster zusätzlich mit der degressiven AfA.

Beispiel

Eine Maschine kostet 50.000 €.

  • Sonderabschreibung 40 %: 20.000 €, frei über fünf Jahre verteilbar.
  • Zusätzlich läuft die reguläre AfA auf den verbleibenden Betrag.

So lässt sich der Aufwand gezielt in ein gewinnstarkes Jahr legen.

Was zu beachten ist

Werden die Nutzungs- oder Verbleibensvoraussetzungen nicht eingehalten, wird die Sonderabschreibung rückwirkend rückgängig gemacht. Auch die Gewinngrenze sollte im Blick bleiben.

Mehr zur Vorab-Planung finden Sie auf unserer Seite zum Investitionsabzugsbetrag, mehr zur laufenden Abschreibung unter „Degressive Abschreibung".

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sonderabschreibung?

Bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit 2024; zuvor 20 %), zusätzlich zur regulären AfA.

Welche Betriebe können sie nutzen?

Betriebe, deren Gewinn im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten hat.

Über welchen Zeitraum kann ich abschreiben?

Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren – der Betrag ist innerhalb dieses Zeitraums frei verteilbar.

Kann ich sie mit dem IAB kombinieren?

Ja. Der Investitionsabzugsbetrag wirkt vor der Investition, die Sonderabschreibung danach; zusätzlich ist die degressive AfA möglich.

Das Maximum aus § 7g holen.

Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA greifen ineinander. Wir planen für Ihren Betrieb die Reihenfolge, die in Ihrem Investitionsjahr die größte Entlastung bringt.

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