Reverse-Charge & § 13b UStG
Bei Reinigungs- und Bauleistungen an andere Unternehmer kann die Steuerschuld wechseln. Wir stellen Rechnungen und Voranmeldung korrekt auf.
Steuerberatung für Gebäudedienstleistung
Ob Hausmeisterservice, Facility-Dienste oder gemischte Gebäudedienstleistung: Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Branche – von Reverse-Charge über Lohn bis zur cleveren Abschreibung Ihrer Geräte und Fahrzeuge.
Ihre Themen
Bei Reinigungs- und Bauleistungen an andere Unternehmer kann die Steuerschuld wechseln. Wir stellen Rechnungen und Voranmeldung korrekt auf.
Mischbetriebe, Branchenmindestlohn, Zuschläge, Minijobs – prüfungssichere Lohnabrechnung, Lohn stets über DATEV.
Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug: GWG, Sonderabschreibung § 7g und IAB – Investitionen steueroptimal abbilden.
Einzelunternehmen, GbR oder GmbH? Wir bewerten Besteuerung und Haftung für Ihren Betrieb – ohne Schema F.
Belege, Auswertungen und E-Rechnung sauber über Pennylane oder DATEV – GoBD-konform und jederzeit aktuell.
Bargeldnähe, Stundenzettel, Subunternehmer: Wir bereiten Sie vor und begleiten die Prüfung – damit es ruhig bleibt.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo bei Ihnen steuerlich Luft ist – und wie eine digitale Zusammenarbeit konkret aussieht.
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