Steuer-News · Elektro & Dachdecker
Nullsteuersatz bei Photovoltaik: 0 % Umsatzsteuer
Seit 2023 gilt für viele Photovoltaik-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Für Elektro- und Dachdeckerbetriebe, die Anlagen liefern und montieren, ändert das die Rechnungsstellung grundlegend. Wir erklären, wann der Nullsteuersatz greift und was auf die Rechnung gehört.
Was ist der Nullsteuersatz?
Mit § 12 Abs. 3 UStG wurde für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaik-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 % eingeführt. Das heißt: Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – der Betreiber zahlt brutto wie netto. Der Vorsteuerabzug des leistenden Betriebs aus seinen Eingangsrechnungen bleibt davon unberührt.
Wann gilt der Nullsteuersatz?
Vereinfacht gilt 0 %, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert wird und die Leistung an den Betreiber erbracht wird.
Vereinfachungsregel: Bei einer installierten Brutto-Leistung bis 30 kWp wird unterstellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind – ein gesonderter Nachweis entfällt regelmäßig.
Was ist begünstigt?
Zum Nullsteuersatz zählen typischerweise:
- die Photovoltaikmodule,
- die wesentlichen Komponenten (z. B. Wechselrichter, Unterkonstruktion),
- der Batteriespeicher,
- die Installation/Montage der Anlage.
Genau hier liegt der Vorteil für Elektro- und Dachdeckerbetriebe: Die komplette Werklieferung kann mit 0 % abgerechnet werden.
Was bedeutet das für Ihre Rechnung?
- Kein Umsatzsteuerausweis – der Steuersatz beträgt 0 %.
- Eingangsleistungen (Material, Subunternehmer) bleiben für Sie vorsteuerabzugsberechtigt.
- Achten Sie auf die saubere Abgrenzung, wenn nur Teilleistungen begünstigt sind.
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Beispiel
Ein Elektrobetrieb installiert eine 12-kWp-Anlage mit Speicher auf einem Einfamilienhaus. Da unter 30 kWp und auf einem Wohngebäude, gilt der Nullsteuersatz: Die gesamte Rechnung (Module, Speicher, Montage) wird mit 0 % Umsatzsteuer gestellt. (Beispiel vereinfacht.)
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf eine PV-Anlage?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen 0 % (Nullsteuersatz) auf Lieferung und Installation – andernfalls der Regelsteuersatz.
Gilt der Nullsteuersatz auch für den Batteriespeicher?
Ja, der Speicher zählt in der Regel zu den begünstigten Komponenten, wenn er mit der Anlage geliefert wird.
Verliere ich als Betrieb den Vorsteuerabzug?
Nein. Trotz 0 % auf der Ausgangsrechnung bleibt der Vorsteuerabzug aus Ihren Eingangsrechnungen erhalten.
Was bedeutet die 30-kWp-Grenze?
Bis 30 kWp Brutto-Leistung wird vereinfachend unterstellt, dass die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt sind.
PV-Anlagen korrekt mit 0 % abrechnen.
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