§ 13b UStG: Bauleistung oder nicht?
Erd-, Pflaster- und Wegebau gelten in der Regel als Bauleistung mit Steuerschuldumkehr. Reine Gartenpflege, Rasenmähen oder Heckenschnitt dagegen nicht. Wir grenzen jeden Auftrag sauber ab.
Steuerberatung · Garten- & Landschaftsbau
Vom Pflasterbau über Teichanlagen bis zur reinen Gartenpflege: Im GaLaBau entscheidet die Art der Leistung über Umsatzsteuersatz, Reverse-Charge und Lohnabrechnung. Wir kennen die Besonderheiten Ihres Gewerks – inklusive Saisonarbeit und eigenem Tarifwerk.
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Erd-, Pflaster- und Wegebau gelten in der Regel als Bauleistung mit Steuerschuldumkehr. Reine Gartenpflege, Rasenmähen oder Heckenschnitt dagegen nicht. Wir grenzen jeden Auftrag sauber ab.
Die Lieferung von Pflanzen, Gehölzen und Blumen ist mit 7 % ermäßigt, die Pflanz- und Pflegeleistung mit 19 %. Bei gemischten Aufträgen kommt es auf die korrekte Aufteilung an.
Bei Privatkunden sind Gartenarbeiten oft nach § 35a EStG begünstigt. Eine korrekt aufgebaute Rechnung – Lohn getrennt von Material – verschafft Ihren Kunden den Steuerbonus und Ihnen einen Verkaufsvorteil.
Spitzen im Frühjahr und Sommer lassen sich über kurzfristige Beschäftigung und Saisonkräfte abbilden. Wir richten die Lohnabrechnung rechtssicher ein und behalten die Grenzen im Blick.
Der GaLaBau hat einen eigenen Rahmentarifvertrag mit eigener Sozialkasse – nicht zu verwechseln mit der SOKA-Bau. Wir sorgen für korrekte Meldungen und Beiträge.
Bagger, Radlader, Transporter und Geräte binden viel Kapital. Mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung holen Sie Steuervorteile vor und planen Ersatzbeschaffungen.
Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wo bei Ihnen steuerlich Potenzial liegt – ohne Fachchinesisch, dafür mit echtem Branchenwissen.
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