§ 13b UStG: Einbau oder Möbel?
Fest mit dem Gebäude verbundene Arbeiten – Türen, Treppen, Parkett, Einbauschränke – gelten als Bauleistung mit Steuerschuldumkehr. Der Verkauf loser Möbel dagegen nicht. Wir grenzen das sauber ab und verhindern falsch ausgestellte Rechnungen.
Werklieferung oder Lieferung?
Maßmöbel mit Montage, reine Auslieferung oder Reparatur vor Ort: Jede Variante hat eigene Folgen bei Umsatzsteuer und Leistungsort. Wir ordnen Ihre Auftragstypen korrekt ein.
Differenzbesteuerung bei Gebrauchtem
Wer gebrauchte Möbel oder Antiquitäten an- und verkauft, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nutzen und nur die Marge versteuern. Wir prüfen, ob sich das für Sie rechnet.
Maschinen clever abschreiben
CNC-Bearbeitungszentrum, Absauganlage, Kantenanleimmaschine: Mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung ziehen Sie Steuervorteile vor und planen Ersatzinvestitionen vorausschauend.
Holz- und Vorratsbewertung
Materiallager, Vollholz-Bestände und angearbeitete Aufträge müssen zum Jahresende korrekt bewertet werden. Wir sorgen für eine nachvollziehbare Inventur- und Bewertungslogik.
Stundenverrechnungssatz & Kalkulation
Wir ermitteln Ihren echten Stundenverrechnungssatz inklusive Gemeinkosten, Maschinenstunden und Leerlauf – damit jeder Auftrag wirklich Deckungsbeitrag bringt.