§ 13b UStG: Auf-/Abbau vs. Vorhalten
Der Auf- und Abbau eines Gerüsts kann eine Bauleistung mit Steuerschuldumkehr sein. Das bloße Vorhalten und Überlassen (Standgeld) gilt dagegen regelmäßig nicht als Bauleistung. Wir trennen das sauber in der Rechnung.
Eigene Sozialkasse (SOKA Gerüstbau)
Das Gerüstbauer-Handwerk hat eine eigene Sozialkasse mit eigenem Tarif und Mindestlohn – getrennt von der SOKA-Bau. Wir übernehmen die korrekten Meldungen und Beiträge.
Bauabzugsteuer & Freistellung
Als Bauleistung unterliegen Ihre Aufträge der Bauabzugsteuer. Mit gültiger Freistellungsbescheinigung vermeiden Ihre Auftraggeber den 15-%-Einbehalt. Wir kümmern uns um Antrag und Prüfung.
Gerüstmaterial bewerten & abschreiben
Gerüstmaterial ist Ihr größtes Anlagegut. Nutzungsdauer, Vorratsbewertung und Schwund wollen sauber abgebildet sein – wir bringen Struktur in Ihre Bilanz.
Vorhaltung & Mietgerüst
Langfristige Vorhaltung erzeugt wiederkehrende Erlöse mit eigener Logik bei Abgrenzung und Umsatzsteuer. Wir richten die Erfassung so ein, dass nichts untergeht.
Saison & kurzfristige Beschäftigung
Witterung und Auftragslage machen den Gerüstbau saisonal. Über kurzfristige Beschäftigung und vorausschauende Lohnplanung federn wir Spitzen rechtssicher ab.