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Steuerberatung · Gerüstbau

Steuerberater fürs Gerüstbau-Handwerk

Auf- und Abbau, Vorhaltung, Standgeld: Im Gerüstbau hat fast jede Leistung ihre eigene steuerliche Behandlung – von § 13b bis zur Bewertung Ihres Gerüstmaterials. Wir kennen Ihr Gewerk samt eigener Sozialkasse und Saisonlogik.

Kostenloses ErstgesprächSpezialisiert auf Handwerk · digitale Kanzlei aus Köln

Ihre Themen

Worauf es im Gerüstbau steuerlich ankommt

§ 13b UStG: Auf-/Abbau vs. Vorhalten

Der Auf- und Abbau eines Gerüsts kann eine Bauleistung mit Steuerschuldumkehr sein. Das bloße Vorhalten und Überlassen (Standgeld) gilt dagegen regelmäßig nicht als Bauleistung. Wir trennen das sauber in der Rechnung.

Eigene Sozialkasse (SOKA Gerüstbau)

Das Gerüstbauer-Handwerk hat eine eigene Sozialkasse mit eigenem Tarif und Mindestlohn – getrennt von der SOKA-Bau. Wir übernehmen die korrekten Meldungen und Beiträge.

Bauabzugsteuer & Freistellung

Als Bauleistung unterliegen Ihre Aufträge der Bauabzugsteuer. Mit gültiger Freistellungsbescheinigung vermeiden Ihre Auftraggeber den 15-%-Einbehalt. Wir kümmern uns um Antrag und Prüfung.

Gerüstmaterial bewerten & abschreiben

Gerüstmaterial ist Ihr größtes Anlagegut. Nutzungsdauer, Vorratsbewertung und Schwund wollen sauber abgebildet sein – wir bringen Struktur in Ihre Bilanz.

Vorhaltung & Mietgerüst

Langfristige Vorhaltung erzeugt wiederkehrende Erlöse mit eigener Logik bei Abgrenzung und Umsatzsteuer. Wir richten die Erfassung so ein, dass nichts untergeht.

Saison & kurzfristige Beschäftigung

Witterung und Auftragslage machen den Gerüstbau saisonal. Über kurzfristige Beschäftigung und vorausschauende Lohnplanung federn wir Spitzen rechtssicher ab.

Steuerberatung, die Ihr Handwerk versteht

Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wo bei Ihnen steuerlich Potenzial liegt – ohne Fachchinesisch, dafür mit echtem Branchenwissen.

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